Führerscheinklassen
Neuregelung ab dem 19.01.2013
Kfz bis 3,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist.
Vorbesitz: keine
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM,L
Ausnahme entfällt:
(sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt)
dafür wird die neue Fahrerlaubnisklasse (B96) geschaffen
Neuregelung ab dem 19.01.2013
Kfz bis 3,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist.
Vorbesitz: keine
Mindestalter: 17 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM,L
Ausnahme entfällt:
(sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt)
dafür wird die neue Fahrerlaubnisklasse (B96) geschaffen
Neuregelung ab dem 19.01.2013
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger.
Die zG des Anhängers darf 3.5 t nicht überschreiten.
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Neuregelung ab dem 19.01.2013
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, mit mehr als 750 kg zG,
sofern die Kombination des Zugfahrzeuges und des Anhängers 3,5 t überscheitet,
dabei darf die Kombination 4,25 t nicht überschreiten.
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, L
(Ehemalige Ausnahme der Klasse B)